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Betrifft die Einrichtungen:

Onlineworkshop und Erfahrungsaustausch

Teil 2: „Vergütungsverhandlungen und –neuverhandlungen mit Krankenkassen“

Datum und Uhrzeit:
Mittwoch, den 5. Juni 2024, 9:00-14:00 Uhr

Art der Veranstaltung: Videokonferenz via WebEx, den Zugangslink erhalten Sie bis spätestens 6. Juni 2024

Zielgruppe: Geschäftsführungen, Ärztliche Leitungen, künftige Geschäftsführungen und künftige Ärztliche Leitungen von SPZ und MZEB

Referenten: Prof. Dr. med. Peter Clemens, Arzt im SPZ und MZEB Mecklenburg, Kristina Timmermann, Geschäftsführerin des SPZ und MZEB Mecklenburg

Kosten: 100,00 € je Teilnehmer

Anmeldung: bis 29. Mai 2024 per E-Mail unter veranstaltung(at)kinderzentrum-mecklenburg.de

Für alle Veranstaltungen des Kinderzentrum Mecklenburg gelten folgenden Teilnahmebedingungen

I. Vergütung:

1. Wie gehe ich nach erhaltener Ermächtigung vor? Gleich Beginn der Arbeit oder zunächst Vergütungsregelung? Und wenn die KKn die Vergütungsverhandlungen hinauszögern?

2. Wie läuft die Vergütungsverhandlung mit den Krankenkassen ab?

3. Wie kontere ich die vielen Einwände in der Zermürbungsphase?

4. Kann ich aufsuchende Patientenbetreuung oder in Außenstandorten finanziert bekommen?

5. Dissens über die VergütungsHÖHE?  Kostenbeteiligung der Sozialhilfeträger??

6. Dissens über den VertragsTEXT? Was gehört hinein und was nicht?

            a. Was gehört DURCHAUS in den Vertragstext?

            b. Was gehört EVTL. in den Vertragstext?

            c. Was gehört NICHT in den Vertragstext?

II. Vergütungsneuverhandlung:

II. D. Wie läuft eine Vergütungsneuverhandlung mit den Krankenkassen ab?

1. Ablauf-Phasen.

2. Ablauf: Unterschiedliche Ziele.

3. Ablauf zeitlich.

4. Grundprinzip der Vergütungssteigerung.

5. Wann kann die Vergütung um mehr als die Grundlohnsummensteigerung=Veränderungsrate angehoben werden?

6. Allgemeines zur Vergütungs-Neuverhandlung.