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Spk Mecklenburg-Schwerin
Bankleitzahl: 140 520 00
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Sozialrechtliche Beratung

Wir beraten und unterstützen die Eltern bei Anträgen und Widersprüchen

  • im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes(Schwerbehindertenausweis)
  • Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Pflegegeld)
  • Kur- und Rehabilitation bei Kranken- und Rentenversicherungsträgern
  • Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege),
  • Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (ALG 2) oder SGB XII

sowie weiteren Leistungen im Rahmen des Sozialrechts.

Unser Haus

Das Kinderzentrum Mecklenburg

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08:00 bis 18:00 Uhr
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Abweichende Kinderentwicklung in den ersten drei Lebensjahren

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Fortsetzung des Seminars Kindesentwicklung 1.-3. Lebensjahr
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Am 15.03.2012

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